Wie der Name schon sagt: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die Altersversorgung des Betriebes. Jeder Arbeitgeber kann seine individuellen Lösungen finden. Die Grundlagen und gleichzeitig die Mindestanforderungen werden im Betriebsrentengesetz definiert. Die Paragrafen sind quasi die Leitplanken, die rechts und links die Möglichkeiten begrenzen.
Wer meint, dass damit schon alles klar ist, hat die Rechnung ohne den Wirt, beziehungsweise in diesem Fall Finanzminister, gemacht. Denn natürlich hat der Staat ein großes Interesse daran, die bAV attraktiv zu machen. Dies geschieht durch gezielte Förderung, die sowohl auf den Arbeitgeber als auch auf die Beschäftigten Auswirkungen hat.
Als Arbeitgeber denkst Du jetzt, dass alles klar ist. Ist es aber nicht! Das wäre ja zu einfach. Um unseren Berufsstand so richtig wichtig zu machen, gibt es auch in den Sozialversicherungen spezielle Regelungen, die nur auf die bAV Anwendung finden und die jedem Arbeitgeber bekannt sein sollten.
Wichtiges Fazit an dieser Stelle: Trotz dieser Regelungsflut ist die betriebliche Altersversorgung für jeden Arbeitgeber ein wichtiges Feld, denn folgende Vorteile werden durch die bAV ermöglicht:
Vorteile der bAV für Arbeitgeber
Magnetwirkung und Motivation für qualifizierte Mitarbeiter
Imagegewinn
Sonderkonditionen
Steuerliche Vorteile
Unabhängige Studien kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass die betriebliche Altersversorgung als wichtiger Benefit wahrgenommen wird. Eine Betriebsrente rangiert sogar noch vor dem Firmenwagen oder dem Firmenhandy.
Arbeitgeber mit attraktiven bAV-Lösungen zeigen Weitblick und Verantwortungsbewusstsein und punkten damit beim „War for Talents“.
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