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Es liegt eigentlich auf der Hand: Wenn es schon „betriebliche Altersversorgung“ heißt, dann bestimmt der Betrieb. Natürlich hat jeder Beschäftigte Mindestansprüche, die vom Gesetzgeber stark durchreguliert sind. Wie sich die Bestimmungen zum Vorteil gestalten lassen, zeigen wir Dir gerne auf.
Direktversicherungen sind für die tägliche betriebliche Altersversorgungspraxis meistens die beste Lösung. Aber zum Ende des letzten Jahrtausends hatten Pensionskassen ebenfalls ihre Boom-Zeit. Wenn es sich um deregulierte Pensionskassen handelt, dann sind sie einem Lebensversicherungsunternehmen sehr ähnlich. Sie werden fast ausschließlich von Versicherungskonzernen als Tochter geführt, halten aber einen eigenen Deckungsstock vor.
Die regulierten Pensionskassen findet man häufig direkt bei Großunternehmen angesiedelt. Einige Tarifverträge haben solche Pensionskassen auch verbindlich als Partner festgelegt. Durch die negativen Kapitalmarktentwicklungen der letzten drei Jahrzehnte sind einige dieser Pensionskassen bereits schwer angeschlagen oder sogar notleidend.
Ob Sie als Arbeitgeber Handlungsbedarf haben, wenn Sie mit Pensionskassen zu tun haben, erfahren Sie bei Pro Found.
Für Arbeitgeber sind die Handlungsspielräume durch eine nahezu unzählige Fülle an Regeln und Gesetzen flankiert. Warum sollte das bei der betrieblichen Altersversorgung anders sein? Das Betriebsrentengesetz wurde 1974 zum Schutz von Beschäftigten eingeführt und seitdem ständig verändert und fortgeschrieben. Du ahnst es schon: Wenn es dem Schutz der Beschäftigten dient, hat der Arbeitgeber die Verantwortung. Und so ist es. Interessanterweise ist das Allgemeinwissen zu den finanziellen, also den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der bAV stärker verbreitet als der eigentliche arbeitsrechtliche Kern des Ganzen.
Kleine Kostprobe zum Selbsttest frei dem Motto „Hättest Du´s gewusst?“: