Ex­­per­­ten­­wis­­sen für Mit­­ar­­bei­­ten­­de

Häufig gestellte Fragen

KV-Pflicht

Im Fernsehen habe ich gesehen, dass die Betriebsrente mit Kranken- und Pflegeversicherung belegt ist und daher die Rendite unattraktiv ist. Stimmt das?
Antwort

Ren­­ten­­kür­­zung

Schmälert die Betriebsrente meine gesetzliche Rente?
Antwort

Steu­­er­­last

Durch die Steuerlast auf die Rentenzahlung habe ich doch am Ende den Vorteil des Bruttosparens wieder aufgebraucht, oder?
Antwort

An­­spruch
ver­­lo­­ren

Ein Bekannter hat erzählt, dass er beim Arbeitgeberwechsel seine bisherigen Ansprüche verloren hat. Wie kann das sein?
Antwort

War­­um jetzt

Jetzt bin ich jung und brauche mein Geld. Warum sollte ich schon jetzt mit dem Sparen anfangen?
Antwort

Fle­­xi­­bel blei­­ben

Aktuell wohne ich günstig in einer WG und könnte viel Geld für eine Altersversorgung anlegen. Was ist, wenn ich flexibel bleiben möchte?
Antwort

Erb­­fall

Ich bin alleinerziehend und möchte im Todesfall meinen Kindern meine Betriebsrente vererben. Ist das möglich?
Antwort

Lang­­wei­­lig

Die Renditen der Lebens- und Rentenversicherung sind doch total langweilig. Das kann ich/mein Banker/mein Fonds viel besser. Was sagst Du dazu?
Antwort

El­­tern­­zeit

Wie verhält es sich eigentlich mit meiner bAV, wenn ich in Mutterschutz oder Elternzeit?
Antwort

Kurz­­ar­­beit

In meiner Firma droht Kurzarbeit. Was muss ich dazu wissen?
Antwort

Hartz IV

Was passiert eigentlich bei Hartz IV mit meiner Betriebsrente?
Antwort

Thai­­land

Kann ich meine Betriebsrente auch im Ausland erhalten?
Antwort

KV-Pflicht

Betriebsrenten werden von der Sozialversicherungspflicht erfasst, wenn der Krankenversicherungsstatus nicht „privat versichert“ ist. Dann fallen auf Betriebsrenten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, allerdings erst wenn der aktuelle Freibetrag in Höhe von monatlich 164,50 € überschritten wird. Beispiel: Betriebsrente in Höhe von monatlich z.B. 200 €. Es fallen nur auf 35,50 € Beiträge an. Die Betriebsrente reduziert sich bei einem angenommenen Beitragssatz von 20% also nur um etwa sieben Euro. Die Rendite aus einer bAV bleibt dadurch weiterhin hoch attraktiv. Tatsächlich war das bis Ende 2019 anders, so dass ein veralteter Bericht zu einem anderen Ergebnis kam.

Rentenkürzung

Bei einer Entgeltumwandlung wird das Bruttogehalt reduziert. Dadurch werden weniger Rentenpunkte gesammelt, die sich dann in einer gekürzten gesetzlichen Rente niederschlagen. Dieser Effekt ist zu vernachlässigen, weil die Betriebsrente einen vielfach höheren Ersatz aufbaut. Das gilt für jedes Eintrittsalter.

Steuerlast

Das Steuersystem in Deutschland ist recht einfach aufgebaut: Wer mehr Einkommen hat, muss mehr Steuern zahlen. Das nennt sich Steuerprogression. Weil Rentnerinnen und Rentner in der Regel nur gesetzliche Renteneinkünfte erzielen, sind diese niedrig und gar nicht bzw. gering besteuert. Die Steuerersparnis durch Entgeltumwandlung reduziert die Steuerlast in Zeiten mit hohem Einkommen. Mit dieser Steuerverlagerung wird ein positiver Effekt erzielt und macht die Entgeltumwandlung attraktiv.

Anspruch verloren

Die betriebliche Altersversorgung hängt, wie der Name schon sagt, immer vom „Betrieb“, also dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Wenn ein Arbeitgeber die Betriebsrente zusätzlich zum Gehalt finanziert, kann er sie an die Dauer einer Beschäftigung knüpfen. Der Gesetzgeber hat diese Dauer früher mal bei zehn Jahren festgelegt. Zwischenzeitlich ist die sogenannte „gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist“ auf maximal drei Jahre begrenzt. Für selbst finanzierte Beiträge gilt das aber nicht! Diese sind immer „sofort unverfallbar“. Denn, das ist ja klar, hierbei handelt es sich um Dein Geld, dass Dir natürlich auch „gehört“.

Warum jetzt

Sparen fällt immer schwer, weil es sich um Konsumverzicht handelt. Und wer konsumiert nicht gerne? Urlaub, Shopping, Hobbies möchte man gerne in jungen Jahren ausgiebig nutzen. Die Rente ist allerdings nicht gottgegeben, sondern wird im Umlageverfahren von der gesamten angestellten Bevölkerung getragen. Weil wir aber immer mehr ältere und weniger junge Menschen haben, steht jetzt schon fest, dass die gesetzliche Rente nur etwa 40% des letzten Einkommens liefern wird. Wenn bis dahin nicht ausreichend Vorsorge aufgebaut wurde, geht es nicht mehr um Konsum, sondern ums blanke Überleben. Je weiter der Renteneintritt entfernt ist, desto länger kann das gesparte Geld „arbeiten“. Wenn es dann auch noch durch den Arbeitgeber und den Staat gefördert wird, gibt es kein „zu früh angefangen“.

Flexibel bleiben

Die Höhe der Beitragszahlung in eine betriebliche Altersversorgung lässt sich jederzeit anpassen. Abhängig vom Programm des Arbeitgebers kann man aber auch „überpacken“, also quasi zu viel in die bAV stecken. Eine erste gute Orientierung ist der gesetzlich vorgegebene Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Erbfall

Betriebsrenten sind in der Frage nach Vererbung mit der gesetzlichen Rente vergleichbar. So sind ein Ehepartner, ein eheähnlicher Partner (mit gleicher Meldeadresse) und „kindergeldberechtigte Kinder“ in der Lage, die maximal vereinbarten Leistungen im Todesfall zu erhalten. Die Begrenzung des Kindergelds auf das 25. Lebensjahr macht es für Alleinerziehende nicht möglich, ihrem „erwachsenen“ Nachwuchs die kompletten Ansprüche aus der Betriebsrente zu vererben. Unter anderem für solche Fälle sehen die gesetzlichen Regelungen die Auszahlung des sogenannten Sterbegelds vor. Dies ist allerdings der Höhe nach begrenzt auf 8.000 €.

Langweilig

Eine Betriebsrente ist keine Kapitalanlage. Sie ist also mit privaten Investitionen nicht vergleichbar. Darum geht es auch nicht, denn am Ende ergibt sich für jeden Einzelnen durch die Verteilung von Geldern und Risiken auf verschiedene Modelle eine Gesamtlösung. Die Betriebsrente entfaltet ihre Stärke nicht vordergründig durch die Rentabilität der Geldanlage, sondern durch das besondere Konstrukt: Staatliche Förderungen sowie Unterstützung vom Arbeitgeber „hebeln“ die Beiträge, die in die Versorgung fließen können. Und am Ende steht eine attraktive Lösung in Form einer lebenslangen Rentenzahlung im Vordergrund. Private Anlagen zielen in der Regel auf Zinsen und Erträge aus dem Produkt und reichen am Ende der Sparphase so lange, bis der Kapitalstock aufgebraucht ist. Blöd, wenn am Ende des Lebens das Kapital verbraucht ist. Wenn private und betriebliche Anlagen miteinander kombiniert werden, sind die Vorteile ebenso miteinander verknüpft, wie die Nachteile. Von daher kann nur gelten: Das eine tun ohne das andere zu lassen!

Elternzeit

In der Regel werden in den sogenannten „entgeltlosen Dienstzeiten“, zu denen z.B. Elternzeit und Zeiten außerhalb der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zählen, die Beitragszahlungen des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung automatisch pausiert.

Kurzarbeit

In der Kurzarbeit wird die betriebliche Altersversorgung weiter bedient. Lediglich wenn Kurzarbeit „null“ durchgeführt wird, stoppt die Zuführung der Beiträge durch Entgeltumwandlung – hier gilt: Wo kein Entgelt, kann auch keine Durchführung stattfinden.

Hartz IV

Ein wichtiger Wesenszug der betrieblichen Altersversorgung ist, dass Leistungen erst im Alter zur Verfügung stehen dürfen. Aus diesem Grund sind Abtretungen, Beleihungen oder Verpfändungen verboten und auch bei Beantragung einer Hartz-IV-Leistung kann der Staat nicht auf die bAV-Ansprüche zugreifen. Bis zum Renteneintritt sprechen wir also von einer Hartz-IV-Sicherheit.

Thailand

Für die Auszahlung einer Betriebsrente spielt der gewöhnliche Aufenthaltsort der Rentnerin/des Rentners keine Rolle. Deutsche Betriebsrenten können weltweit empfangen werden.